GRÜNDUNG IN FREIEN BERUFEN
Bei einer Existenzgründung in freien Berufen gilt es, einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Zunächst muss festgestellt werden, ob die Gründerin oder der Gründer überhaupt zu den Freiberuflern zählt. Weiterhin sind Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten an bestimmte Berufsausübungs- regelungen gebunden, zum Beispiel die Mit- gliedschaft in Berufskammern oder die Schweige- pflicht. Ausnahmen stellen dagegen freie Berufe aus dem pädagogischen, künstlerischen oder betriebswirtschaftlich beratenden Bereich dar.
Typisch für viele Freiberufler ist das Angebot einer Dienstleistung, die auf einer besonderen beruflichen Qualifikation und/oder einem spezifischen Know-how des Gründers basiert.