GEWERBLICHE GRÜNDUNG
Viele Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, werden zu Gewerbe- treibenden. D. h. sie melden beim zustän- digen Gewerbeamt ihr Gewerbe an und unterliegen somit auch der Gewerbesteuer. Da Selbständige im Gegensatz zu Angestell- ten neben der Erwirtschaftung eines Ein- kommens auch selbst verantwortlich für ihre soziale Absicherung sind, z. B. Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen, muss eine Existenzgründung im Vorfeld gut durchdacht und sorgfältig geplant werden.
Eine wertvolle Hilfe leistet der Businessplan. Er ist notwendig für die Verhandlung mit Banken, für die Beantragung von staatlichen Fördermitteln und dient vor allem der langfristigen Existenzsicherung. Bei der Erstellung eines Businessplans setzen sich Gründerinnen und Gründer automatisch mit allen wesentlichen Themen der Existenzgründung wie Standort, Kapitalbedarf, Wettbewerber, Rechts- und Finanzierungsform auseinander.